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Übersicht der Rebsorten

In Deutschland sind die Bundesländer für die Klassifizierung der Rebsorten zuständig. Nach erfolgreicher Klassifizierung melden die Länder mit Stichtag 30. Juni die auf ihrem Hoheitsgebiet zur Herstellung von Wein zugelassenen Rebsorten an die BLE. Die BLE veröffentlicht die aktualisierte Liste der Rebsorten, die in Deutschland zugelassen sind.

Ob eine gelistete Sorte als Wein g.U. oder g.g.U. in einem Anbaugebiet vermarktet werden darf, entscheidet der zuständige Weinbauverband.

Der Rebsortenfinder erweitert die Liste der BLE mit gezielten Suchfunktionen.

Somit kann die Liste nach Beerenfarbe, Aromatik, Pilzwiderstandsfähigkeit, Weincharakter und Züchter gefiltert werden. 

Sofern verfügbar, sind die Sorteninformationen in technischen Datenblättern beigefügt und Positivbeispiele aus der Praxis verlinkt.

Die Liste beinhaltet die in Deutschland klassifizierten Rebsorten (BLE-Liste, Stand 04.08.2023).
In Deutschland sind für den Anbau und die Erzeugung von Qualitätswein (g.U.) bzw. Landwein (g.g.A.) die jeweiligen Produktspezifikationen der Schutzgemeinschaften und die weinrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Landesverordnungen zu berücksichtigen. 

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